Rettungswesten

Regeln für das Mitführen und Anlegen von Rettungswesten im DRH

Auch wenn die Boote des DRH sicher sind und im Notfall auch als Rettungsboot für die Mannschaft fungieren (FISA Sicher), dann sind Rettungswesten, Schwimmwesten und Schwimmhilfen in einigen Situationen wichtige Rettungsmittel. Der DRH stellt daher seinen Mitgliedern Rettungswesten, Schwimmwesten und Schwimmhilfen zur Verfügung. Im täglichen Betrieb ist der Bootsobmann dafür verantwortlich dass die Rettungswesten, Schwimmwesten und Schwimmhilfen vorschriftsmäßig mitgenommen und verwendet werden. Der Obmann ist dafür verantwortlich dass alle Mannschaftsmtglieder eine passende Weste oder Holfe im Boot dabei haben und im Notfall auch benutzen können. Jedes Mannschaftsmitglied muss vor dem Fahrtantritt die Weste optisch auf Schäden und Fehler überprüfen sowie bei aufblasbaren Westen kontrollieren dass die Indikatoren der Funktionsfähigkeit intakt sind. Ist die Weste nicht intakt darf sie nicht benutzt werden. Nicht intakte Westen sind beim Obmann zu melden und müssen im Fahrtenbuch dem Ruderwart gemeldet werden.

Der DRH stellt Westen zur Verfügung

Der DRH verfügt über Rettungswesten der Kategorie 150N und Schwimmwesten und Schwimmhilfen der Kategorie 100N und 50N. Alle Typen sind mit dem CE Symbol ausgezeichnet. Der Verein ferfügt über Feststoffwesten und Aufblasbare Westen mit manuellem Auslösemechanismus, sowie einigen Westen mit automatischer Auslösung. Die Westen stehen allen Mitgliedern zur benutzung im DRH und den DRH Booten zur Verfügung.

Feststoff Schwimmhilfen mit 50N Auftrieb (Blau, Gelb und Rot gemustert):

  • 5 Stück bis 45 kg
  • 5 Stück bis 50 kg
  • 5 Stück bis 65 kg
  • 10 Stück bis 80 kg

Die Feststoffwesten liegen im Regal in der Bootshalle rechts von der Bootshallentür. Nach gebrauch müssen die Westen wieder zurückgelegt werden – NACH GEWICHTSKLASSE SORTIERT. Diese Wetsen werden auch bei Schulveranstaltungen genutzt und müssen dann im Boot mitgeführt werden.

Feststoff Schwimmhilfen mit 100N Auftrieb (Signalgrün)

  • 5 Stück bis 80 kg

Die Feststoffwesten liegen im Motorboot im Bugfach. Die Westen müssen im Motorboot liegen bleiben.

Aufblasbare Rettungswesten mit 150N Auftrieb, Manuell auslösend

  • 10 Stück Unisize mit Justierungsgurten

Die Westen liegen in der hellblauen Plastikkiste rechts von der Bootshallentür

  • 3 Stück Unisize mit Justierungsgurten SELBSAUSLÖSEND

Die Westen liegen in der Hellblauen Plastikkiste rechts von der Bootshallentür.

  • 1 Stück Unisize mit Justierungsgurten

Die Weste lieg im Motorboot im Bugfach. Die weste muss im Motorboot liegen bleivben.

  • 2 Stück Unisize mit Justiergurten model Sekumar

Diese Westen hängen im Umkleideraum bei den Steuermann Overalls. Diese sind für Steuerleute und müssen nach gebrauch wieder im Umkleideraum aufgehängt werden.

 

Ruderrevier Haderslebener Damm
Im Winterhalbjahr von Abrudern bis Anrudern muss grundsätzlich für jedes Mannschaftsmitglied eine Rettungsweste oder Schwimmhilfe im Boot mitgeführt werden. Bei Rennbooten kann dies auch im Begleitboot geschehen, sofern das Begleitboot IMMER im Rufabstand zum begleiteten Boot bleibt. Bei unter 10 Grad Wassertemperatur muss eine Rettungsweste für jedes Mannschaftsmitglied mitgeführt werden. In Rennbooten muss bei unter 10 Grad Wassertemperatur mit angelegter Weste gerudert werden.

Im Sommerhalbjahr von Anrudern bis Abrudern gelten bei unter 10 Grad Wassertemperatur dieselben Regeln wie im Winterhalbjahr. Bei über 10 Grad Wassertemperatur muss keine Schwimmhilfe oder Rettungsweste mitgeführt werden. Steuerleute, die extra schwere Kleidung tragen, wie z.B. Winteroverall, Thermohose und Jacke oder Motorradkombi, müssen jedoch immer eine Schwimmhilfe oder Rettungsweste tragen.

Ruderrevier Haderslebener Förde bis Aarösund
Auf der Haderslebener Förde bis Aaröesund müssen immer Schwimmhilfen oder Rettungswesten mitgeführt werden. Wenn das Wasser unter 10 Grad ist müssen Rettungswesten mitgeführt werden.

Ruderevier Heisagger
Auf dem Ruderrevier in Heisagger gelten die Langtursregeln des Dänsichen Ruderverbandes. Es müssen ganzjährig Rettungswesten oder Schwimmhilfen mitgeführt werden. Bei unter 10 Gräd Wassertemperatur müssen Rettungswesten mitgeführt werden.

Defekte oder Ausgelöste Schwimmwesten sind dem Ruderwart zu melden. Ausgelöste aufblasbare Westen müssen auf den Tisch beim Fahrtenbuch gelegt werden. Wurde die Weste „Aus Verehen“ oder mit Absicht und nicht im Notfall ausgelost so kostet dies DKK 200,-.

Jedes Mitglied wird dazu aufgefordert sich eine eigene Weste anzuschaffen. Denn eine Weste muss um optimal zu funktionieren gut an den Körper angepasst werden. Feststoffwesten bekommt man schon af ca DKK 200,00 Aufblasbare Westen könne ab ca DKK 350,- gekauft werden.

ALLE IM DRH BENUTZTE WESTEN MÜSSEN EIN MAL IM JAHR KONTROLLIERT WERDEN – AUCH DIE PRIVATEN WESTEN.

Mannschaftsmitglieder oder Kielschweine, die nicht schwimmen können müssen IMMER eine Rettungsweste anlegen.

Alle aktiven Ruderer müssen 300m schwimmen können. Nimmt man als Obmann Mannschaftsmitglieder an Bord die diese Vorgabe nicht erfüllen, dann müssen diese in jedem Fall einen Rettungsweste tragen.

Zusätzliche Rettungsmittel

Im Motorboot wird IMMER eine Wurfleine mitgeführt. Deise MUSS immer im Motorboot bleiben und darf nur als Rettungsmittel verwendet werden. Die Wurfleine darf nicht als Bootsleine oder zum Verzurren verwendet werden.

Im Motorboot muss IMMER ein Ende Tau liegen das mindesten 1,5m lang und möglichst griffig ist. Dies wird verwendet um Ruderer ins Motorboot hinein zu ziehen wenn diese nicht mehr aus eigener Kraft in das Motorboot klettern können.